
Jobs & Karrierechancen für Lehramtsstudierende
Sie suchen Jobmöglichkeiten als Referendariat, bei denen Sie schon während des Studiums praktische Unterrichtserfahrung sammeln können? Beim Schulwerk Augsburg verbinden wir Theorie und Praxis und begleiten Sie auf Ihrem Weg zur professionellen Lehrkraft – mit echter Unterrichtspraxis, persönlicher Betreuung und geregeltem Einkommen.
Was ist .Campus.Schule.Werk.?
.Campus.Schule.Werk. ist ein praxisorientiertes Ausbildungsprogramm für Lehramtsstudierende, das Studium und Unterrichtserfahrung von Anfang an miteinander verbindet. Ziel ist es, angehenden Lehrkräften frühzeitig Einblicke in den Schulalltag zu ermöglichen und sie Schritt für Schritt professionell auf den Beruf vorzubereiten.
Teilnehmende Studierende arbeiten parallel zum Studium an einer Schule des Schulwerks Augsburg, hospitieren im Unterricht und übernehmen später eigenständig Unterrichtsstunden. Dabei werden sie kontinuierlich begleitet durch erfahrene Lehrkräfte, Seminarlehrpersonen und Schulleitungen.
Das Programm bietet damit eine strukturierte Alternative zum klassischen Ausbildungsweg und eröffnet zusätzliche Jobmöglichkeiten rund um Referendariat-Stellenangebote, da Absolventinnen und Absolventen nach dem Examen direkt in den Schuldienst übernommen werden können.

Ihre Vorteile als Lehramtsstudent im Schulwerk
Mit dem Programm .Campus.Schule.Werk profitieren Sie von optimalen Startbedingungen für Ihre berufliche Zukunft:
Verzahnung von Theorie und Praxis im Lehramtsstudium
Vertrauensvoller und achtsamer Umgang im Team
Geregeltes Einkommen während der Ausbildung
Frühzeitige Praxiserfahrung im Unterricht
Qualifizierte Begleitung in Studium und Schule
Kein unnötiger Leistungsdruck
Wer kann sich für das Programm bewerben?
Für das Programm können sich Studierende bewerben, die:
- Lehramt für Realschule oder Gymnasium studieren
- bevorzugt ab dem 2. Semester an der Universität Augsburg eingeschrieben sind

Praxisnah studieren – Job Lehramtsstudent mit Perspektive
Studierende lernen parallel zum Studium an einer Schule und sammeln echte Unterrichtserfahrung. Durch enge Betreuung entwickeln sie früh pädagogische und didaktische Kompetenzen und erproben Unterrichtstechniken direkt im Klassenzimmer.
Dieses Modell kombiniert akademische Ausbildung und Schulalltag zu einer effektiven Vorbereitung auf den Lehrerberuf.
Individuelle Betreuung während Ihrer Ausbildung
Unsere drei Säulen sorgen für optimale Unterstützung:
- Schulleitungen: Hilfe bei organisatorischen und schulrechtlichen Fragen
- Campus-Lehrkräfte: Unterstützung beim Unterricht, Fachdidaktik und Schulregeln
- Seminarlehrkraft: Monatliche Hospitation, Feedback und Entwicklungsgespräche
Warum Fachkräfte im Schulwerk arbeiten
Warum ich Lehrkraft an einer Schule des Schulwerks Augsburg bin
Ihr Weg vom Studium zur Lehrkraft
So läuft Ihre Entwicklung im Programm ab:
- Reguläres Lehramtsstudium an der Universität Augsburg
- Schulstart ab 1. Oktober an einer Campus-Schule
- Hospitation bis Weihnachten
- Teilübernahme von Unterricht im zweiten Halbjahr
- 4 Unterrichtsstunden pro Woche – später 8 Stunden
Nach dem erfolgreich bestandenen Examen besteht die Möglichkeit auf mindestens zwei Jahre sichere Anstellung beim Schulwerk Augsburg.
Direkter Berufseinstieg statt klassischem Referendariat
Eine Besonderheit: Nach dem 1. Staatsexamen können Sie direkt als vollwertige Lehrkraft mit beamtenähnlichem Gehalt einsteigen: Ein alternativer Karriereweg zum klassischen Referendariat!

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Nutze deine Chance: Du kannst dich für das Schuljahr 2026/2027 bis zum 03. Mai bewerben!
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Sie haben ein anderes Qualifikationsprofil?
Sie haben Interesse als Lehrkraft oder Pädagogisches Ergänzungskraft? Dann haben wir folgende Bewerberinformationen für Sie:
Bewerberinformation LehrkraftBewerberinformation Pädagogisches PersonalHäufig gestellte Fragen zur Arbeit im Schulwerk
Welche Bewerbungsunterlagen soll ich einreichen?
Bitte schicken Sie uns zunächst folgende Unterlagen für Ihre Bewerbung:
Kurzes Anschreiben
Lebenslauf
Zeugnis Ihres Studienabschlusses mit Transcript of Records
Bei ausländischen Lehramtsabschlüssen, wenn möglich eine Anerkennung durch das Kultusministerium (https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/661733012965) oder bei allgemeinen Abschlüssen eine Bewertung der Kultusministerkonferenz (https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html)
Bei nicht deutschsprachigen Abschlüssen eine beglaubigte Übersetzung
Welche Zusatzleistungen zahlen Sie?
Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
Das Schulwerk der Diözese Augsburg zahlt eine Zulage in Höhe der Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Damit steigt das Bruttogehalt im Vergleich zu verbeamteten Lehrkräften deutlich an. In der Regel erhöht sich zwar dadurch die Lohnsteuerlast, aber der Unterschied im Auszahlungsbetrag zu Beamtinnen und Beamten wird erheblich geringer („Netto-Lücke“).
Für wen werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung übernommen?
An Realschulen und Gymnasien übernimmt das Schulwerk bei Lehrkräften, die sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden, hauptberuflich beschäftigt sind, über eine uneingeschränkte Unterrichtsgenehmigung verfügen und das Höchstalter von 45 Jahren noch nicht erreicht haben, die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Wann werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung übernommen?
Bei Lehrkräften an Realschulen und Gymnasien werden die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Schulwerk übernommen, sobald alle o. g. Voraussetzungen vorliegen. Zudem übernimmt das Schulwerk für diese Lehrkräfte ab dem fünften Jahr nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses auch die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Betriebliche Altersvorsorge
Das Schulwerk der Diözese Augsburg zahlt für seine Beschäftigten einen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge bei der Bayerischen Versorgungskammer (BVK), um der gesetzlichen Altersrente eine Betriebsrente hinzuzufügen.
Kirchliche Beihilfeversicherung
Die kirchliche Beihilfeversicherung ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das Schulwerk meldet seine Lehrkräfte bei der Versicherungskammer Bayern zur kirchlichen Beihilfeversicherung an und bezahlt auch die Beiträge dieser Zusatzversicherung.
Welche Leistungen beinhaltet die kirchliche Beihilfeversicherung?
Die Grundbeihilfe (Tarif 814) beinhaltet Leistungen für Zahnersatz sowie für Behandlungen beim Heilpraktiker. Die kirchliche Höherversicherung (Tarif 820 K Plus) beinhaltet Leistungen in den Bereichen Krankenhaus, Zahnersatz, Heilpraktiker, Sehhilfen sowie Auslandsreisen.
Wann erhalte ich welchen Tarif?
Die Grundbeihilfe (Tarif 814) erhalten alle Lehrkräfte, die voraussichtlich mindestens ein Jahr beim Schulwerk beschäftigt sein werden. Die kirchliche Höherversicherung (Tarif 820 K Plus) übernimmt das Schulwerk für Sie mit Beginn des unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Und wenn Sie die Voraussetzungen für die Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung erfüllen, erhalten Sie die Beihilfeleistungen der Tarife 814 und 820 K Plus sogar in der Rente.
Wer ist über das Schulwerk beihilfeberechtigt?
Das Schulwerk übernimmt natürlich für Sie als Beschäftigte bzw. Beschäftigten die Kosten für die kirchliche Beihilfeversicherung (Tarif 814 und Tarif 820 K Plus). Darüber hinaus erhalten jedoch meist auch Ihre Familienangehörigen (Ehegatte bzw. Ehegattin sowie Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten) die kirchliche Beihilfeversicherung über das Schulwerk.
Wo finde ich weitere Informationen zur kirchlichen Beihilfeversicherung?
Über die Tarife 814 und 820 K Plus hinaus bietet die Versicherungskammer Bayern noch weitere Beihilfetarife an, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulwerks zusätzlich auf eigene Kosten abschließen können. Nähere Informationen zur kirchlichen Beihilfeversicherung sowie den Leistungen der einzelnen Tarife finden Sie unter www.vkb.de/kirchen.
Kinderbetreuungszuschuss
Eltern nicht schulpflichtiger sowie schulpflichtiger Kinder können einen Antrag auf Kinderbetreuungszuschuss stellen. Hier können Sie bis zu 50 € pro Kind pro Monat erhalten, je nachdem wie hoch die tatsächlichen Betreuungskosten sind.
Nach welchem Tarifwerk werden Lehrkräfte bei Ihnen bezahlt?
Unsere Arbeitsverträge unterliegen dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (ABD) (https://www.onlineabd.de). Darin ist festgelegt, dass unsere Lehrkräfte nach dem gleichen Tarifwerk bezahlt werden, wie die bayerischen Beamtinnen und Beamten (A-Besoldung), auch wenn es sich um Angestelltenverhältnisse handelt. Die Eingruppierung entspricht bei vollausgebildeten Lehrkräften (1. und 2. Staatsexamen) der des Freistaats Bayern für die Lehrkräfte der jeweiligen Schulart.
Für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger regelt das ABD die Eingruppierung entsprechend Ihrer fachlichen Qualifikation. Dazu können wir Ihnen Näheres bei einem persönlichen Bewerbungsgespräch sagen.
Ich habe das 1. Staatsexamen, aber (noch) kein Referendariat. Kann ich trotzdem bei ihnen als Lehrkraft (auch dauerhaft) arbeiten?
Ja, Sie können auch dauerhaft bei uns mit 1. Staatsexamen ohne Referendariat arbeiten. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für Quereinsteigende.
Ich studiere noch. Kann ich trotzdem schon an einer Schule arbeiten, um Praxiserfahrungen zu sammeln?
Ja, Sie können bei uns bereits als Studierende/r höherer Semester angestellt werden. Außerdem sind Beschäftigungen zur Überbrückung der Zeit zwischen 1. Staatsexamen und Referendariat möglich. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, das Referendariat (Einsatzjahr) an einer unserer Schulen abzuleisten.
Gibt es bei Ihnen Lehrerlaptops?
Ja, jede Lehrkraft hat bei uns Anspruch auf einen Dienstlaptop (Convertible). Außerdem erhalten Sie für die Dauer Ihrer Tätigkeit einen Office-365-Zugang mit einer eigenen Dienst-E-Mail-Adresse und Zugriff auf die entsprechenden Software-Pakete.
In allen Schulen können Sie durchgehend über WLAN (Glasfaseranschluss) auf das Internet zugreifen. Unsere Schülerinnen und Schüler werden von uns mit iPads ausgestattet.
Kann ich mich später an eine andere Schule des Schulwerks versetzen lassen?
Ja, Versetzungen auf eigenen Wunsch sind im Schulwerk Augsburg möglich.
Muss ich katholisch sein, um im Schulwerk Augsburg arbeiten zu dürfen?
Nein, Sie müssen nicht katholisch sein, die Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts wurde deutlich gelockert. An unseren Schulen arbeiten Lehrkräfte aller Konfessionen. Nur der aktive Kirchenaustritt aus der katholischen Kirche verhindert eine Anstellung.