Informationen für Lehrkräfte
Infos für Bewerberinnen und Bewerber
Profitieren Sie als Lehrkraft –
unsere Vorteile
schnelle Aufstiegschancen
Garantie eines verlässlichen Arbeitsplatzes (in Wohnortnähe)
beamtenähnliche Beschäftigungsverhältnisse
wertschätzendes, angenehmes Miteinander
100% arbeitgeberfinanzierte, garantierte Betriebsrente (BVK)
finanzielle Sonderleistungen (Leistungsprämien, Kinderbetreuungszuschuss)
Qualifikation für den Lehrberuf
Wir stellen an:
- vollausgebildete Lehrkräfte
- Lehrkräfte mit 1. Staatsexamen
- Studierende höherer Semester
- Referendare (Einsatzjahr)
- Überbrückungszeit zwischen 1. Examen und Referendariat
Besondere pädagogische Konzepte
In allen unseren Schulen legen Schulleitungen und Schulentwicklungsteams großen Wert darauf, kontinuierlich neue Handlungsfelder zu identifizieren und Optimierungsinitiativen zu entwickeln. Dabei stehen besondere pädagogische Konzepte im Mittelpunkt, die den Menschen in den Fokus stellen und eine ganzheitliche Bildung ermöglichen. In unserem Lehrgang „Streck deine Hand aus“ können Lehrkräften ihre pädagogischen Fähigkeiten weiterentwickeln und innovative Lehrmethoden erlernen.
Das speziell im Schulwerk Augsburg entwickelte „AFRA-Schulmodell“ macht die AFRA-Schulen in Geist und Pädagogik unverwechselbar und zukunftsweisend. Im Vernetzten Unterricht werden Themen beispielsweise aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet, um Schülerinnen und Schülern die Ganzheitlichkeit der Welt zu verdeutlichen und sie auf die Anforderungen des Berufslebens vorzubereiten. Unter dem Titel „GanzTakt+“ setzen wir eine innovative Sonderform des offenen Ganztags ein, die eigenverantwortliches Lernen in digitalen Lernbüros und eine rhythmisierte Gestaltung des Stundenplans ermöglicht.
Insgesamt sind diese pädagogischen Konzepte ein wesentlicher Bestandteil unserer Bildungsphilosophie und tragen dazu bei, dass unsere Schulen Orte sind, an denen Schülerinnen und Schüler nicht nur Wissen erwerben, sondern auch persönlich wachsen und sich entfalten können.
Moderne technische Ausstattung
Als Schulträger ist es uns ein zentrales Anliegen, dass unsere 46 Schulen über eine zeitgemäße technische Ausstattung verfügen. Diese umfasst digitale Endgeräte für alle Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, darunter iPads und Convertibles, die den Zugang zu einer Vielzahl von Lernressourcen ermöglichen. Zudem sind alle Klassenzimmer mit Beamer-Systemen ausgestattet, die mit Dokumentenkameras verbunden sind. Diese Einrichtungen unterstützen Lehrkräfte dabei, den Unterricht anschaulich zu gestalten und interaktive Lernprozesse zu fördern.
In unserem neuen Edu-Lab in Mindelheim stellen wir all unseren Schulen außerdem moderne Zukunftstechnologien wie VR-Brillen, 3D-Drucker, sowie Roboter und Drohnen im Rahmen von Workshops zur Verfügung.
Damit ein reibungsloser Zugang zu digitalen Ressourcen gewährleistet ist, verfügen unsere Schulen über eine schnelle Internetverbindung, die durch Glasfaser bereitgestellt wird. Darüber hinaus ist WLAN an allen Standorten verfügbar, um Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern einen nahtlosen Zugang zu digitalen Tools zu ermöglichen.
Diese moderne technische Ausstattung spielt eine entscheidende Rolle dabei, unsere Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen der modernen Welt vorzubereiten und eine zeitgemäße Bildung zu gewährleisten.
Häufig gestellte Fragen zur Arbeit im Schulwerk
Welche Bewerbungsunterlagen soll ich einreichen?
Bitte schicken Sie uns zunächst folgende Unterlagen für Ihre Bewerbung:
- Kurzes Anschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnis Ihres Studienabschlusses mit Transcript of Records
Ich habe das 1. Staatsexamen, aber (noch) kein Referendariat. Kann ich trotzdem bei Ihnen als Lehrkraft (auch dauerhaft) arbeiten?
Ja, Sie können auch dauerhaft bei uns mit 1. Staatsexamen ohne Referendariat arbeiten. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für Quereinsteigende.
Nach welchem Tarifwerk werden Lehrkräfte bei Ihnen bezahlt?
Unsere Arbeitsverträge unterliegen dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (ABD) (https://www.onlineabd.de). Darin ist festgelegt, dass unsere Lehrkräfte nach dem gleichen Tarifwerk bezahlt werden, wie die bayerischen Beamtinnen und Beamten (A-Besoldung), auch wenn es sich um Angestelltenverhältnisse handelt. Die Eingruppierung entspricht bei vollausgebildeten Lehrkräften (1. und 2. Staatsexamen) der des Freistaats Bayern für die Lehrkräfte der jeweiligen Schulart.
Welche Zusatzleistungen zahlen Sie?
Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
Das Schulwerk der Diözese Augsburg zahlt eine Zulage in Höhe der Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Damit steigt das Bruttogehalt im Vergleich zu verbeamteten Lehrkräften deutlich an. In der Regel erhöht sich zwar dadurch die Lohnsteuerlast, aber der Unterschied im Auszahlungsbetrag zu Beamtinnen und Beamten wird erheblich geringer („Netto-Lücke“).
Für wen werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung übernommen?
An Realschulen und Gymnasien übernimmt das Schulwerk bei Lehrkräften, die sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden, hauptberuflich beschäftigt sind und das Höchstalter von 45 Jahren noch nicht erreicht haben, die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
An Grundschulen, Mittelschulen und beruflichen Schulen übernimmt das Schulwerk bei vollausgebildeten Lehrkräften, die sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Wann werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung übernommen?
Bei Lehrkräften an Realschulen und Gymnasien werden die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Schulwerk übernommen, sobald alle o. g. Voraussetzungen vorliegen. Zudem übernimmt das Schulwerk für diese Lehrkräfte ab dem fünften Jahr nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses auch die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Bei vollausgebildeten Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen und beruflichen Schulen werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mit Beginn des unbefristeten Arbeitsverhältnisses vom Schulwerk übernommen.
Betriebliche Altersvorsorge
Das Schulwerk der Diözese Augsburg zahlt für seine Beschäftigten einen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge bei der Bayerischen Versorgungskammer (BVK), um der gesetzlichen Altersrente eine Betriebsrente hinzuzufügen.
Kirchliche Beihilfeversicherung
Die kirchliche Beihilfeversicherung ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das Schulwerk meldet seine Lehrkräfte bei der Versicherungskammer Bayern zur kirchlichen Beihilfeversicherung an und bezahlt auch die Beiträge dieser Zusatzversicherung.
Welche Leistungen beinhaltet die kirchliche Beihilfeversicherung?
Die Grundbeihilfe (Tarif 814) beinhaltet Leistungen für Zahnersatz sowie für Behandlungen beim Heilpraktiker. Die kirchliche Höherversicherung (Tarif 820 K Plus) beinhaltet Leistungen in den Bereichen Krankenhaus, Zahnersatz, Heilpraktiker, Sehhilfen sowie Auslandsreisen.
Wann erhalte ich welchen Tarif?
Die Grundbeihilfe (Tarif 814) erhalten alle Lehrkräfte, die voraussichtlich mindestens ein Jahr in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis beim Schulwerk sein werden. Die kirchliche Höherversicherung (Tarif 820 K Plus) übernimmt das Schulwerk für Sie mit Beginn des unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Und wenn Sie die Voraussetzungen für die Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung erfüllen, erhalten Sie die Beihilfeleistungen der Tarife 814 und 820 K Plus sogar in der Rente.
Wer ist über das Schulwerk beihilfeberechtigt?
Das Schulwerk übernimmt natürlich für Sie als Beschäftigte bzw. Beschäftigten die Kosten für die kirchliche Beihilfeversicherung (Tarif 814 und Tarif 820 K Plus). Darüber hinaus erhalten jedoch meist auch Ihre Familienangehörigen (Ehegatte bzw. Ehegattin sowie Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten) die kirchliche Beihilfeversicherung über das Schulwerk.
Wo finde ich weitere Informationen zur kirchlichen Beihilfeversicherung?
Über die Tarife 814 und 820 K Plus hinaus bietet die Versicherungskammer Bayern noch weitere Beihilfetarife an, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulwerks zusätzlich auf eigene Kosten abschließen können. Nähere Informationen zur kirchlichen Beihilfeversicherung sowie den Leistungen der einzelnen Tarife finden Sie unter www.vkb.de/kirchen.
Kinderbetreuungszuschuss
Eltern nicht schulpflichtiger sowie schulpflichtiger Kinder können einen Antrag auf Kinderbetreuungszuschuss stellen. Hier können Sie bis zu 50 € pro Kind pro Monat erhalten, je nachdem wie hoch die tatsächlichen Betreuungskosten sind.
Ich studiere noch. Kann ich trotzdem schon an einer Schule arbeiten, um Praxiserfahrungen zu sammeln?
Ja, Sie können bei uns bereits als Studentin oder Student höherer Semester angestellt werden. Außerdem sind Beschäftigungen zur Überbrückung der Zeit zwischen 1. Staatsexamen und Referendariat möglich. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, das Referendariat (Einsatzjahr) an einer unserer Schulen abzuleisten.
Gibt es bei Ihnen Lehrerlaptops?
Ja, jede Lehrkraft hat bei uns Anspruch auf einen Dienstlaptop (Convertible). Außerdem erhalten Sie für die Dauer Ihrer Tätigkeit einen Office-365-Zugang mit einer eigenen Dienst-E-Mail-Adresse und Zugriff auf die entsprechenden Software-Pakete.
In allen Schulen können Sie durchgehend über WLAN (Glasfaseranschluss) auf das Internet zugreifen. Unsere Schülerinnen und Schüler werden von uns mit iPads ausgestattet.
Kann ich mich später an eine andere Schule des Schulwerks versetzen lassen?
Ja, Versetzungen auf eigenen Wunsch sind im Schulwerk Augsburg möglich.
Muss ich katholisch sein, um an einer Schule des Schulwerks Augsburg arbeiten zu dürfen?
Nein, Sie müssen nicht katholisch sein, die Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts wurde deutlich gelockert. An unseren Schulen arbeiten Lehrkräfte aller Konfessionen. Nur der aktive Kirchenaustritt aus der katholischen Kirche verhindert eine Anstellung.