Informationen zum Quereinstieg
Infos für Bewerberinnen und Bewerber
Profitieren Sie vom Quereinstieg –
unsere Vorteile
Erfüllung im Beruf
beamtenähnliche Beschäftigungsverhältnisse
familienfreundliche Arbeitszeiten
Garantie eines verlässlichen Arbeitsplatzes (in Wohnortnähe)
100% arbeitgeberfinanzierte, garantierte Betriebsrente (BVK)
schnelle Aufstiegschancen
Qualifikation für den Quereinstieg
Hochschulabsolventen
- Master
- Diplom
- Magister
- Bachelor
- Staatsexamen
Weitere Abschlüsse
- Meister
- Staatlich anerkannete Sport- und Gymnastiklehrer
- und Ihrer… ?
Sie sind bei uns genau richtig
…wenn Sie wieder Erfüllung im Beruf suchen und Ihr Wissen an Kinder und Jugendliche weitergeben möchten!
Wir schätzen unsere Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger an den Schulen, weil sie durch ihre Praxiserfahrungen den Unterricht bereichern und in besonderer Weise Vorbild für die Lernenden sein können.
Ob aus der Bank in den BWR-Unterricht, aus dem Labor in den Chemiesaal oder aus einem Redaktionsbüro in den Deutsch-Unterricht – die Wege in den Lehrberuf sind so vielfältig wie unsere Schulen.
Lassen Sie sich inspirieren von den ausführlichen Portraits unserer Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die in Zusammenarbeit mit a.tv entstanden sind.
Portraits unserer
Quereinsteigenden
Wir werfen Sie nicht ins kalte Wasser!
Qualifikation und Begleitung von Quereinsteigenden mit dem Programm „LehrWerk“
Die Grundpfeiler des pädagogischen Rahmenkonzepts im Schulwerk lauten „Haltung der Lehrpersonen“, „Effektiver Unterricht“ und „Evidenzbasierung“. Auch die Elemente des Quereinsteigerprogramms LehrWerk basieren auf dieser Grundlage:
- Willkommen und Fürsorge durch die Schulleitung
- Einführungstag „Wie geht Schule?“
- Einwöchiger Kompaktkurs zu allen Fragen der Pädagogik in der Akademie Wallerstein
- Nachfolgeseminar Classroom-Management
- Individuelle Begleitung durch einen Mentor (ehemaliger Schulleiter) im ersten Schuljahr
- Ankommen in der Fachdidaktik mithilfe der persönlichen Betreuungslehrkraft
Kontaktieren Sie uns für einen persönlichen Gesprächstermin. bewerbung@schulwerk-augsburg.de T 0821 4558 10 123
Häufig gestellte Fragen zur Arbeit im Schulwerk
Welche Bewerbungsunterlagen soll ich einreichen?
Bitte schicken Sie uns zunächst folgende Unterlagen für Ihre Bewerbung:
- Kurzes Anschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnis Ihres Studienabschlusses mit Transcript of Records
- Bei ausländischen Lehramtsabschlüssen, wenn möglich eine Anerkennung durch das Kultusministerium (https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/661733012965) oder bei allgemeinen Abschlüssen eine Bewertung der Kultusministerkonferenz (https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html)
- Bei nicht deutschsprachigen Abschlüssen eine beglaubigte Übersetzung
Welche Zusatzleistungen zahlen Sie?
Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
Das Schulwerk der Diözese Augsburg zahlt eine Zulage in Höhe der Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Damit steigt das Bruttogehalt im Vergleich zu verbeamteten Lehrkräften deutlich an. In der Regel erhöht sich zwar dadurch die Lohnsteuerlast, aber der Unterschied im Auszahlungsbetrag zu Beamtinnen und Beamten wird erheblich geringer („Netto-Lücke“).
Für wen werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung übernommen?
An Realschulen und Gymnasien übernimmt das Schulwerk bei Lehrkräften, die sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden, hauptberuflich beschäftigt sind, über eine uneingeschränkte Unterrichtsgenehmigung verfügen und das Höchstalter von 45 Jahren noch nicht erreicht haben, die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Wann werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung übernommen?
Bei Lehrkräften an Realschulen und Gymnasien werden die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Schulwerk übernommen, sobald alle o. g. Voraussetzungen vorliegen. Zudem übernimmt das Schulwerk für diese Lehrkräfte ab dem fünften Jahr nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses auch die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Betriebliche Altersvorsorge
Das Schulwerk der Diözese Augsburg zahlt für seine Beschäftigten einen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge bei der Bayerischen Versorgungskammer (BVK), um der gesetzlichen Altersrente eine Betriebsrente hinzuzufügen.
Kirchliche Beihilfeversicherung
Die kirchliche Beihilfeversicherung ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das Schulwerk meldet seine Lehrkräfte bei der Versicherungskammer Bayern zur kirchlichen Beihilfeversicherung an und bezahlt auch die Beiträge dieser Zusatzversicherung.
Welche Leistungen beinhaltet die kirchliche Beihilfeversicherung?
Die Grundbeihilfe (Tarif 814) beinhaltet Leistungen für Zahnersatz sowie für Behandlungen beim Heilpraktiker. Die kirchliche Höherversicherung (Tarif 820 K Plus) beinhaltet Leistungen in den Bereichen Krankenhaus, Zahnersatz, Heilpraktiker, Sehhilfen sowie Auslandsreisen.
Wann erhalte ich welchen Tarif?
Die Grundbeihilfe (Tarif 814) erhalten alle Lehrkräfte, die voraussichtlich mindestens ein Jahr beim Schulwerk beschäftigt sein werden. Die kirchliche Höherversicherung (Tarif 820 K Plus) übernimmt das Schulwerk für Sie mit Beginn des unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Und wenn Sie die Voraussetzungen für die Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung erfüllen, erhalten Sie die Beihilfeleistungen der Tarife 814 und 820 K Plus sogar in der Rente.
Wer ist über das Schulwerk beihilfeberechtigt?
Das Schulwerk übernimmt natürlich für Sie als Beschäftigte bzw. Beschäftigten die Kosten für die kirchliche Beihilfeversicherung (Tarif 814 und Tarif 820 K Plus). Darüber hinaus erhalten jedoch meist auch Ihre Familienangehörigen (Ehegatte bzw. Ehegattin sowie Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten) die kirchliche Beihilfeversicherung über das Schulwerk.
Wo finde ich weitere Informationen zur kirchlichen Beihilfeversicherung?
Über die Tarife 814 und 820 K Plus hinaus bietet die Versicherungskammer Bayern noch weitere Beihilfetarife an, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulwerks zusätzlich auf eigene Kosten abschließen können. Nähere Informationen zur kirchlichen Beihilfeversicherung sowie den Leistungen der einzelnen Tarife finden Sie unter www.vkb.de/kirchen.
Kinderbetreuungszuschuss
Eltern nicht schulpflichtiger sowie schulpflichtiger Kinder können einen Antrag auf Kinderbetreuungszuschuss stellen. Hier können Sie bis zu 50 € pro Kind pro Monat erhalten, je nachdem wie hoch die tatsächlichen Betreuungskosten sind.
Nach welchem Tarifwerk werden Lehrkräfte bei Ihnen bezahlt?
Unsere Arbeitsverträge unterliegen dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (ABD) (https://www.onlineabd.de). Darin ist festgelegt, dass unsere Lehrkräfte nach dem gleichen Tarifwerk bezahlt werden, wie die bayerischen Beamtinnen und Beamten (A-Besoldung), auch wenn es sich um Angestelltenverhältnisse handelt. Die Eingruppierung entspricht bei vollausgebildeten Lehrkräften (1. und 2. Staatsexamen) der des Freistaats Bayern für die Lehrkräfte der jeweiligen Schulart.
Für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger regelt das ABD die Eingruppierung entsprechend Ihrer fachlichen Qualifikation. Dazu können wir Ihnen Näheres bei einem persönlichen Bewerbungsgespräch sagen.
Ich habe das 1. Staatsexamen, aber (noch) kein Referendariat. Kann ich trotzdem bei ihnen als Lehrkraft (auch dauerhaft) arbeiten?
Ja, Sie können auch dauerhaft bei uns mit 1. Staatsexamen ohne Referendariat arbeiten. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für Quereinsteigende.
Ich studiere noch. Kann ich trotzdem schon an einer Schule arbeiten, um Praxiserfahrungen zu sammeln?
Ja, Sie können bei uns bereits als Studierende/r höherer Semester angestellt werden. Außerdem sind Beschäftigungen zur Überbrückung der Zeit zwischen 1. Staatsexamen und Referendariat möglich. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, das Referendariat (Einsatzjahr) an einer unserer Schulen abzuleisten.
Gibt es bei Ihnen Lehrerlaptops?
Ja, jede Lehrkraft hat bei uns Anspruch auf einen Dienstlaptop (Convertible). Außerdem erhalten Sie für die Dauer Ihrer Tätigkeit einen Office-365-Zugang mit einer eigenen Dienst-E-Mail-Adresse und Zugriff auf die entsprechenden Software-Pakete.
In allen Schulen können Sie durchgehend über WLAN (Glasfaseranschluss) auf das Internet zugreifen. Unsere Schülerinnen und Schüler werden von uns mit iPads ausgestattet.
Kann ich mich später an eine andere Schule des Schulwerks versetzen lassen?
Ja, Versetzungen auf eigenen Wunsch sind im Schulwerk Augsburg möglich.
Muss ich katholisch sein, um im Schulwerk Augsburg arbeiten zu dürfen?
Nein, Sie müssen nicht katholisch sein, die Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts wurde deutlich gelockert. An unseren Schulen arbeiten Lehrkräfte aller Konfessionen. Nur der aktive Kirchenaustritt aus der katholischen Kirche verhindert eine Anstellung.