FAQ

1.    Welche Bewerbungsunterlagen soll ich einreichen?

Bitte schicken Sie uns zunächst folgende Unterlagen für Ihre Bewerbung:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnis Ihres Studienabschlusses

2.    Nach welchem Tarifwerk werden Lehrkräfte bei Ihnen bezahlt?

Unsere Arbeitsverträge unterliegen dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (ABD) (https://www.onlineabd.de). Darin ist festgelegt, dass unsere Lehrkräfte nach dem gleichen Tarifwerk bezahlt werden, wie die bayerischen Beamtinnen und Beamten (A-Besoldung), auch wenn es sich um Angestelltenverhältnisse handelt. Die Eingruppierung entspricht bei vollausgebildeten Lehrkräften (1. und 2. Staatsexamen) der des Freistaats Bayern für die Lehrkräfte der jeweiligen Schulart.

Für Seiten- und Quereinsteiger regelt das ABD die Eingruppierung entsprechend Ihrer fachlichen Qualifikation. Dazu können wir Ihnen Näheres bei einem persönlichen Bewerbungsgespräch sagen.

3.    Welche Zusatzleistungen zahlen Sie?

Lehrkräften an Realschulen und Gymnasien, die die entsprechenden Voraussetzungen gemäß ABD erfüllen, zahlen wir eine Zulage in Höhe des Arbeitnehmerbeitrags zur Rentenversicherung und nach vier Jahren auch den zur Arbeitslosenversicherung. Damit steigt das Bruttogehalt im Vergleich zu verbeamteten Lehrkräften deutlich an. In der Regel erhöht sich zwar dadurch die Lohnsteuerlast, aber der Unterschied im Auszahlungsbetrag zu Beamtinnen und Beamten wird erheblich geringer („Netto-Lücke“).

Zudem zahlt das Schulwerk der Diözese Augsburg für unbefristet beschäftigte Lehrkräfte einen Beitrag für eine betriebliche Altersvorsorge bei der Bayerischen Versorgungskammer (BVK), um der gesetzlichen Altersrente eine Betriebsrente hinzuzufügen.

Außerdem werden die Lehrkräfte des Schulwerks zur kirchlichen Beihilfeversicherung bei der Versicherungskammer Bayern angemeldet. Bei der kirchlichen Beihilfeversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, die Lehrkräfte des Schulwerks müssen sich bei Einstellung zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern. Zusätzlich zu dieser gesetzlichen Krankenversicherung erhalten die Lehrkräfte dann Leistungen der kirchlichen Beihilfeversicherung. Die Beihilfeversicherung gliedert sich in die sogenannte Grundbeihilfe (Tarif 814) und die kirchliche Höherversicherung (Tarif 820 K Plus). Die Grundbeihilfe erhalten alle Lehrkräfte, die voraussichtlich mindestens ein Jahr beim Schulwerk beschäftigt sein werden. Mit Beginn des unbefristeten Arbeitsverhältnisses übernimmt das Schulwerk für Lehrkräfte auch die Kosten des Tarifs 820 K Plus. Sofern die Voraussetzung für die Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung vorliegen, erhalten die Lehrkräfte des Schulwerks zudem eine Zusage auf Beihilfeleistungen im Umfang der Tarife 814 und 820 K Plus auch in der Rente. Meist sind die Familienangehörigen der beim Schulwerk beschäftigten Lehrkraft ebenfalls beihilfeberechtigt. Über die Tarife 814 und 820 K Plus hinaus bietet die Versicherungskammer noch weitere Beihilfetarife an, die die Mitarbeiter des Schulwerks zusätzlich auf eigene Kosten abschließen können. Nähere Informationen zur kirchlichen Beihilfeversicherung sowie den Leistungen der einzelnen Tarife gibt es unter www.vkb.de/kirchen.

Eltern nicht schulpflichtiger Kinder können darüber hinaus einen Antrag auf einen Kinderbetreuungszuschuss stellen. Hier können Sie bis zu 50 € pro Kind pro Monat erhalten, je nachdem wie hoch die tatsächlichen Betreuungskosten sind. [Link zu Flyer?]

4.    Ich habe das 1. Staatsexamen, aber (noch) kein Referendariat? Kann ich trotzdem bei Ihnen als Lehrkraft (auch dauerhaft) arbeiten?

Ja, Sie können auch dauerhaft bei uns mit 1. Staatsexamen ohne Referendariat arbeiten.

5.    Ich studiere noch. Kann ich trotzdem schon an einer Schule arbeiten, um Praxiserfahrungen zu sammeln?

Ja, Sie können bei uns bereits als Studierende/r höherer Semester angestellt werden. Außerdem sind Beschäftigungen zur Überbrückung der Zeit zwischen 1. Staatsexamen und Referendariat möglich. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, das Referendariat (Einsatzjahr) an einer unserer Schulen abzuleisten.

6.    Gibt es bei Ihnen Lehrerlaptops?

Ja, wir stellen jeder Lehrkraft sowohl ein Dienstlaptop (Convertible) als auch ein dienstliches iPad zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie für die Dauer Ihrer Tätigkeit eine Office-365-Zugang mit einer eigenen Dienst-E-Mail-Adresse und Zugriff auf die entsprechenden Software-Pakete.

In den Klassenzimmern können Sie durchgehend über WLAN (Glasfaseranschluss) auf das Internet zugreifen. Auch unsere Schülerinnen und Schüler werden von uns mit iPads ausgestattet.

7.    Kann ich mich später an eine andere Schule des Schulwerks versetzen lassen?

Ja, Versetzungen auf eigenen Wunsch sind im Schulwerk möglich.